Durch immer neue Anforderungen und Sicherheitsbestimmungen im Rahmen bestehender und neuer Produktionsanlagen, werden notwendige Prüfung bzw. Begehungen immer wichtiger. Für folgende Bestimmungen stehen wir Ihnen gerne zur Seite:
- Anlagensicherheit nach Betriebssicherheitsverordnung §10/BGR500 Teil 2 (Betreiben von Verpackungs- und Verpackungshilfsmaschinen)
- Anlagensicherheit nach BGVA3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“
- Anlagensicherheit nach EN60079-14 (VDE 0165 Teil 1) „Elektrische Betriebsmittel in gasexplosionsgefährdeten Bereichen – Teil 14 Elektrische Anlagen in gasexplosionsgefährdeten Bereichen (BetrSichV)"
- Eichvorbereitung und Eichbegleitung